
Entdecken Sie Ihre Fördermöglichkeiten

Die Laudius Akademie für Fernstudien steht dafür, Weiterbildung bezahlbar zu machen. Es gibt eine Vielzahl an möglichen privaten oder staatlichen Förderungsmöglichkeiten von denen auch Sie profitieren können. Nachfolgend erfahren Sie welche Möglichkeiten Sie haben Fördermittel zu beantragen.
Selbstverständlich steht Ihnen bei Fragen jederzeit unsere Studienbetreuung zur Verfügung. In einem persönlichen Beratungsgespräch sprechen wir über Ihre Weiterbildungsziele und –wünsche, um dann für Sie die optimale Förderung zu Ihrem Lehrgang zu finden.
Ihre Studienförderungsmöglichkeiten bei Laudius
Bildungsgutschein (AZAV)
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters können die Kosten für eine AZAV-zertifizierte Weiterbildung in vielen Fällen vollständig übernommen werden. So haben Sie die Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren, Ihre Qualifikationen auszubauen oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern, ganz ohne Lehrgangskosten.
Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben und erfahren Sie, wie Sie Ihre Weiterbildung kostenfrei starten können: https://www.laudius.de/azav
Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG unterstützt der Staat Ihre berufliche Weiterbildung mit attraktiven Zuschüssen. Dadurch können sich die Kosten für Ihre Fortbildung deutlich reduzieren und Sie investieren einfacher in Ihre berufliche Zukunft.
Bis zu 15.000 € förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Über das Aufstiegs-BAföG können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 € gefördert werden.
- 50 % der förderfähigen Kosten (bis zu 7.500 €) werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss übernommen.
- Für den verbleibenden Betrag kann ein zinsgünstiges KfW-Darlehen genutzt werden.
So profitieren Sie von einer finanziellen Unterstützung, die den Einstieg in Ihre Weiterbildung deutlich erleichtern kann.
Wer kann die Förderung beantragen?
Grundsätzlich können Personen gefördert werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) sowie die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Fortbildung erfüllen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Je nach Fortbildungsabschluss kann zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung erforderlich sein.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden anerkannte berufliche Fortbildungen öffentlicher und privater Bildungsträger, darunter beispielsweise:
- Fachwirt*innen
- Meister*innen
- Techniker*innen
- Fachkaufleute
- Betriebswirt*innen
- Fahrlehrer*innen
- Erzieher*innen
- Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen
Unser förderfähiger Lehrgang
Mit dem Aufstiegs-BAföG kann unter anderem unser Lehrgang Wirtschaftsfachwirt*in (IHK) gefördert werden. Informieren Sie sich jetzt über Inhalte, Voraussetzungen und Kosten und prüfen Sie, ob die staatliche Förderung für Sie infrage kommt. → Wirtschaftsfachwirt*in (IHK)
So beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG
Den Antrag stellen Sie selbst bei der für Sie zuständigen Förderstelle. Da die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Monate dauern kann, empfehlen wir Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig einzureichen.
Gut zu wissen
- Es gibt keine Altersgrenze.
- Gefördert werden Fortbildungen in Vollzeit und Teilzeit.
- Die Teilnahme an der Weiterbildung muss regelmäßig erfolgen. Bei Fernlehrgängen ist in der Regel eine aktive Teilnahme nachzuweisen.
Förderungen der Bundesländer
Brandenburg: Bildungsscheck Brandenburg
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg können einen Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Weiterbildungskosten erhalten. Der Zuschuss beträgt mindestens 500 Euro und maximal 3.000 Euro pro Weiterbildung. Der Antrag muss vor der Anmeldung beziehungsweise dem Abschluss des Weiterbildungsvertrags gestellt werden.
Bremen: Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer anerkannten Aufstiegsfortbildung können Absolventinnen und Absolventen in Bremen eine Prämie von 1.300 Euro erhalten. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich der Hauptwohnsitz oder der Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen befindet. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Ausstellung des Abschlusszeugnisses gestellt werden.
Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS
Mit dem Weiterbildungsbonus PLUS können Beschäftigte und unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbstständige einen Zuschuss von 40 % der Weiterbildungskosten erhalten. Je nach Höhe der Lehrgangskosten beträgt die Förderung maximal 750 beziehungsweise 1.000 Euro. Der Antrag sollte spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0
Mit dem Bildungsscheck NRW können Privatpersonen einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro pro Kalenderjahr, erhalten. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen. Voraussetzung sind unter anderem ein Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von höchstens 50.000 Euro.
Rheinland-Pfalz: QualiScheck & Aufstiegsbonus
Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz können einen Zuschuss von 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.500 Euro, erhalten. Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die zur Erweiterung der beruflichen Kompetenzen oder zur beruflichen Veränderung beitragen. Der Antrag muss rechtzeitig vor der Anmeldung zur Weiterbildung gestellt werden.
Aufstiegsbonus I
Wer eine anerkannte Fortbildungsprüfung, beispielsweise zum Fachwirt oder zur Fachwirtin, erfolgreich abschließt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufstiegsbonus erhalten.
Aufstiegsbonus II
Der Aufstiegsbonus II unterstützt Absolventinnen und Absolventen einer Aufstiegsfortbildung, die sich anschließend selbstständig machen oder ein Unternehmen übernehmen möchten.
Sachsen-Anhalt: Weiterbildung – individueller Zugang
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt können abhängig von ihrer persönlichen Situation einen Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Weiterbildungskosten erhalten. Gefördert werden unter anderem berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungen sowie Fernlehrgänge mit ZFU-Zulassung. Vor der Bewilligung darf noch keine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen.
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Erwerbstätige mit einer Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein können einen Zuschuss von 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 5.000 Euro, erhalten. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 40 % an den Kosten beteiligen. Auch ZFU-zugelassene Fernlehrgänge und Onlineweiterbildungen können gefördert werden. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden.
Thüringen: Weiterbildungsscheck
Der Thüringer Weiterbildungsscheck ist aufgrund einer Überarbeitung der Förderrichtlinie derzeit vorübergehend ausgesetzt. Nach aktuellem Stand soll die Antragstellung im Herbst 2026 wieder möglich sein. Vorgesehen ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro für berufsbegleitende Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Tätigkeit stehen.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen verfügen aktuell leider über keine länderspezifische Förderung.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung) ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in vielen Bundesländern, sich für anerkannte Weiterbildungen unter Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit freistellen zu lassen. Welche Voraussetzungen gelten und welche Lehrgänge anerkannt sind, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Landesgesetzen und der Art der Weiterbildung.
Ob Ihr Wunschlehrgang für Bildungsurlaub infrage kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Wir beraten Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Laudius-Förderungen
15% Für freiwillig/ehrenamtlich Tätige
Als freiwillig oder ehrenamtlich Tätige leisten Sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag ohne oder gegen geringe finanzielle Gegenleistungen. Die Laudius Akademie für Fernstudien möchte diese Zielgruppe unterstützen.
15% Arbeitssuchende
Die Laudius Akademie für Fernstudien möchte Arbeitssuchende dabei unterstützen, ihre beruflichen Potentiale durch Weiterbildung voll auszuschöpfen.
15% Rentner und Pensionäre
Sie sind neugierig und suchen neue Herausforderungen. Dann möchten wir Sie auf diesem Wege dabei unterstützen, neue Dinge auszuprobieren und Ihnen über unseren Gebührennachlass einen preiswerten Zugang zu interessanten Lehrgängen zu ermöglichen.
15% Schüler, Studenten und Auszubildende (bis 26 Jahre)
Schüler, Studenten und Auszubildende arbeiten intensiv an Ihrer Zukunft, aber verfügen nur über ein geringes oder kein festes Einkommen. Aus diesem Grund bieten wir dieser Zielgruppe einen vereinfachten Einstieg in zusätzliche Weiterbildungsaktivitäten.
15% für Menschen mit Behinderung
Fernunterricht bietet Behinderten den weitestgehend barrierefreien Zugang zu Weiterbildung. Zusätzlich möchten wir diese Zielgruppe mit dieser Gebührenermäßigung bei Ihren Weiterbildungsaktivitäten unterstützen.
15% für Bundeswehrangehörige
Bundeswehrsoldaten erhalten von der Laudius Akademie für Fernstudien einen Gebührennachlass von 15% um ihre Karriere innerhalb oder außerhalb der Bundeswehr durch die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen fördern zu können.
20% Ehemalige Laudius Teilnehmer
Teilnehmer, die bereits erfolgreich einen Lehrgang bei der Laudius Akademie absolviert haben, erhalten von uns diese 20 % Gebührennachlass für Folgelehrgänge als Dankeschön für ihr Vertrauen und ihre Loyalität.
Förderung durch Arbeitgeber
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Arbeitnehmer und beteiligen sich an den Kosten oder übernehmen sogar die kompletten Studiengebühren.
Letztendlich profitieren die Arbeitgeber auch von dem dazugewonnenen Wissen und Know-how ihrer Arbeitnehmer.
Sprechen Sie also mit Ihrem Personalchef oder Ihrem direkten Vorgesetzten und Fragen nach ob sich auch Ihr Arbeitgeber an Ihrer Weiterbildung beteiligt.
Steuern sparen
Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit aller Kosten, die Ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung dienen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes (BFH) sind die Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.
Die folgenden Kosten können Sie steuerlich geltend machen:
• Studiengebühren
• Prüfungsgebühren
• Seminargebühren
• Fachliteratur
• Kosten für Fahrten zu Seminaren und Arbeitsgemeinschaften
• Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
• Übernachtungskosten (bei Seminarteilnahme)
• Verpflegungsaufwand (bei Seminarteilnahme)
Die Höhe, in der diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenden Sie sich zur Beantwortung diese Frage an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater.
Eine Bescheinigung über Ihre gezahlten Studiengebühren oder über eventuell anfallende Seminarkosten stellen wir Ihnen jederzeit gerne aus.

Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei allen Fragen rund um unsere Fördermöglichkeiten und die Finanzierung Ihres Fernstudiums.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Vereinbaren Sie einfach direkt einen Termin. Gemeinsam finden wir die passende Fördermöglichkeit für Ihre individuelle Situation.
Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr, gebührenfrei unter 0800 - 105 8 105