Alle Voraussetzungen zur Heilpraktiker Ausbildung

Lernen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für Ihre Heilpraktikerprüfung kennen

Die Voraussetzungen der Heilpraktiker Ausbildung teilen sich im Prinzip auf zwei unterschiedliche Bereiche auf. Beide sind von Bedeutung und sollten gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf der einen Seite haben wir die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen, welche durch das Heilpraktikergesetz bestimmt  werden und auf der anderen Seite die persönlichen Eigenschaften welche Sie als angehender Heilpraktiker mitbringen sollten.
 

Alle Voraussetzungen auf einen Blick

Sehen Sie hier alle Voraussetzungen der Heilpraktiker Ausbildung auf einen Blick. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Voraussetzungen erst zur Heilpraktiker Prüfung beim Gesundheitsamt erfüllen müssen. Ihre Ausbildung können Sie bereits eher beginnen.

1. Mindestalter 25 Jahre

Das Gesundheitsamt setzt eine gewisse charakterliche und persönliche Reife des angehenden Heilpraktikers voraus und so wurde das Mindestalter von 25 Jahren eingeführt. Dies stützt sich auf der Basis, dass der Heilpraktiker eine enorme Verantwortung seinen Patienten gegenüber besitzt.

2. Schulische Bildung – mindestens Hauptschulabschluss

Während Ihrer schulischen Laufbahn sollten Sie mindestens den Hauptschulabschluss abgeschlossen haben um zur Überprüfung durch das Gesundheitsamt zugelassen zu werden.

3. Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Als Heilpraktiker sind Sie letztendlich für das Wohl und die Gesundheit Ihrer Patienten verantwortlich und so muss sichergestellt sein, dass Sie hierzu auch in der Lage sind. Daher sind Vorstrafen sowie Konflikte mit dem Gesetz nicht gestattet.

4. Körperliche und geistige Gesundheit

Ein Arzt muss Ihnen mittels Attest bestätigen, dass Sie körperlich in der Lage sind den Beruf des Heilpraktikers auszuüben. Da Sie anderen Menschen mit Ihrer Gesundheit helfen müssen Sie selbst sowohl physisch als auch psychisch gesund sein.

 

Wer prüft Sie?

Geprüft werden Sie immer durch das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
Welches Gesundheitsamt letztendlich für Sie zuständig ist, ist abhängig von Ihrem derzeitigen Wohnort.

 

Durchführung der Prüfung

Die Prüfung durch das Gesundheitsamt besteht aus zwei Teilen.

Schriftlicher Teil

Für den schriftlichen Teil der Prüfung sind 120 Minuten angesetzt. In dieser Zeitspanne haben Sie Zeit für 60 Multiple-Choice-Fragen.
Sie müssen mindestens 75%, also 45 Fragen, richtig beantworten.

Mündlicher Teil
 
Falls Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben werden Sie meist innerhalb von 90 Tagen zur mündlichen Überprüfung eingeladen. Diese dauert in der Regel zwischen 30 – 60 Minuten.

In der mündlichen Prüfung werden besonders Themen aus den Bereichen Gesetzeskunde, Infektionskrankheiten und Notfällen abgefragt. Hier ist es besonders wichtig keine extremen Fehler zu begehen.

 

Prüfungsinhalte

  • Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers
  • Pathologie des menschlichen Körpers
  • Anamnese, Untersuchungsmethoden, Diagnostik
  • Allgemeine Krankheitslehre, Volkskrankheiten, Infektionskrankheiten
  • Schwangerschaft, Entwicklung des Menschen
  • Psychiatrie
  • Gesetzeskunde

 

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