Die Laudius-Vertragsleistungen im Überblick:


1. Studienbeginn

Mit Erhalt Ihres ersten Lernmaterials beginnen sowohl Ihr Lehrgang als auch Ihr zweiwöchiges Vertrags-Widerrufsrecht. Entscheidend für Vertragsänderungen ist der Tag, an dem Ihre schriftliche Anmeldung bei der Laudius GmbH eingegangen ist.

2. Studienmaterial

Mit der ersten Lieferung erhalten Sie das Lernmaterial für den ersten Studienmonat. Alle weiteren Sendungen senden wir Ihnen nun einmal im Monat, sofern in den Informationsunterlagen zu Ihrem Lehrgang diesbezüglich nichts anderes angegeben ist. Innerhalb Deutschlands erhalten Sie alle Lernmaterialsendungen portofrei. Bei Lieferungen ins Ausland erfragen Sie die Portohöhe bitte bei Ihrer Studienbetreuung.
Das Ihnen von der Laudius GmbH übersandte Studienmaterial dürfen Sie weder entgeltlich noch unentgeltlich in irgendeiner Form an Dritte weitergeben.
Mit Ihrer ersten Lernmaterialzusendung erhalten Sie zusätzlich zu Ihrer Auftragsbestätigung die Vertragsunterlagen.

3. Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlagen für Ihr Studium sind Ihre Studienanmeldung und die Auftragsbestätigung, die Sie mit der ersten Lernmateriallieferung erhalten. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Lehrgangsteilnehmers.

4. Persönliche pädagogische Begleitung durch Ihren Fernlehrer

Während des gesamten Lehrgangs werden Sie fachlich individuell durch Ihren persönlichen Fernlehrer betreut. Wie Sie ihn erreichen, teilen wir Ihnen in Ihrer ersten Lernmaterialzusendung mit.

5. Korrektur Ihrer Einsendeaufgaben

Zu jedem Lernheft gibt es Einsendeaufgaben, sog. Hausaufgaben. Ihre bearbeiteten Aufgaben senden Sie an Ihren persönlichen Fernlehrer, der Ihnen diese innerhalb von 10 Tagen korrigiert und benotet zukommen lässt.

6. Laudius-Lehrgänge sind staatlich geprüft und zugelassen

Alle Fernlehrgänge – sofern es sich nicht um sog. Hobby-Lehrgänge handelt, deren Inhalt ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung sowie Ihrer Wissenserweiterung dient – sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU) geprüft und zugelassen worden. Diese vorgenannten Hobby-Lehrgänge unterliegen keiner inhaltlichen Prüfungspflicht, jedoch wurden seitens der ZFU die Laudius-Vertragsleistungen hinsichtlich der Einhaltung der ZFU-Vorgaben geprüft. Vorläufig zugelassene Lehrgänge und Hobby-Lehrgänge sind entsprechend gekennzeichnet. Mit dem Laudius-Lernmaterial erreichen Sie sicher Ihr Lehrgangsziel, denn Ihre Fernlehrer haben bei der Erstellung aller Unterlagen höchsten Wert auf die Umsetzung fachlicher und pädagogischer Anforderungen gelegt.

7. Laudius-Abschlusszeugnis, Laudius-Abschlusszertifikat, weitere Abschlüsse

Das Laudius-Abschlusszeugnis: Nach erfolgreicher Bearbeitung und Benotung der Hausaufgaben erhalten Sie für die Teilnahme an jedem Lehrgang das Laudius-Abschlusszeugnis. Die Ausstellung erfolgt ohne Mehrkosten für Sie. Sofern Sie an einem Lehrgang teilnehmen, der auf eine öffentlich-rechtliche oder staatliche Prüfung vorbereitet, gilt das Laudius-Abschlusszeugnis als Nachweis Ihrer fachlich erfolgreichen Vorbereitung.
Das Laudius-Abschlusszertifikat: Bei einigen Lehrgängen haben Sie die Möglichkeit, nach erfolgreicher Bearbeitung und Benotung einer Abschlussprüfung das Laudius-Abschlusszertifikat zu erwerben. Die Ausstellung erfolgt ohne Mehrkosten für Sie.
Während Ihres Lehrgangs erhalten Sie auf Wunsch jederzeit einen kostenlosen Nachweis über Ihre erbrachten Leistungen oder auch eine Studienbescheinigung.

8. Verlängerung der Studiendauer - kostenlos

Über die reguläre Studiendauer hinaus können Sie 3 Jahre lang alle Leistungen der Laudius GmbH weiterhin kostenlos nutzen (Studienberatung, Fernlehrerbetreuung, Korrekturservice, Laudius-Online-Lernplattform, ggf. Anrecht auf Seminarbesuch). Informationen bezüglich der Dauer Ihrer Betreuungszeit finden Sie im Laudius-Studienführer und/oder auf unserer Homepage.

9. Recht zur Kündigung

Erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss (Mindestlaufzeit 6 Monate) können Sie Ihren Laudius-Studienvertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen. Nach Ablauf dieses ersten halben Jahres können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Wir empfehlen hierzu die Versendeart „Einschreiben/Rückschein“.

10.  Sie bestimmen das Tempo

Sollten Sie sich einmal nicht mit Ihrem Fernlehrgang beschäftigen können, dann brauchen Sie Ihren Studienvertrag nicht zu kündigen. Sie lernen einfach dann weiter, wenn es Ihnen zeitlich wieder gelegen kommt (siehe § 8 Verlängerung der Studiendauer).

11. Sicherheit durch gleichbleibende Studiengebühren

Ihre Studiengebühren bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit gleich – so, wie es das Fernunterrichtsschutzgesetz vorschreibt. Bei der Nutzung von Fern-Kommunikationsmitteln entstehen Ihnen keine Kosten, die über die üblichen Telekommunikationstarife hinausgehen.

12. Staatliche finanzielle Förderung

Für viele berufsorientierte Laudius-Lehrgänge können Sie – sofern Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen –staatliche finanzielle Unterstützung beantragen. Die Laudius-Homepage bietet weitere Informationen zu diesen Fördermöglichkeiten – oder rufen Sie die Laudius-Studienbetreuung unter der Telefonnummer 02834/94 30 20 an.

13.  Datenschutzhinweis:

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Daten ausschließlich zur Durchführung Ihres Fernstudiums verwendet werden. Von der Laudius GmbH – teilweise in Kooperation mit anderen Dienstleistern - werden Sie in unregelmäßigen Abständen über aktuelle Angebote informiert. Sollten Sie zukünftig keine weiteren Informationen über aktuelle Angebote erhalten wollen, können Sie jederzeit schriftlichen Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer Daten einlegen. Senden Sie diesen bitte an: Laudius GmbH, Postfach 11 25, 47628 Straelen.

14.  Noch weitere Fragen?

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zu Verfügung. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail- unser freundliches Laudius-Team berät Sie gern, auch wenn Sie noch nicht zu unserem Teilnehmerkreis gehören. Sie erreichen uns per Telefon: 02834/94 30 20 oder per E-Mail: info@laudius.de.